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Verbraucherinsolvenzverfahren sind knapp kalkuliert. Das Vorhalten von Personal zur Beantwortung von Sachstandsanfragen ist durch die Vergütung nicht gedeckt. Es wird daher darum gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Unter der Adresse
www.insolvenzbekanntmachungen.de
kann jeder Gläubiger sich jederzeit selbst informieren. Insbesondere kann er in Erfahrung bringen
ob ein Schlusstermin bereits festgesetzt wurde
ob eine Verteilung zu erwarten ist
ob die Restschuldbefreiung angekündigt wurde
ob das Verfahren bereits aufgehoben wurde
ob die Restschuldbefreiung bereits erteilt wurde
Sollten die entsprechenden Beschlüsse noch nicht eingestellt sein, können Sie davon ausgehen, dass das Verfahren noch nicht so weit fortgeschritten ist.
Beim Aufrufen der Suchmaske im Internet gehen Sie bitte wie folgt vor:
Schaltfläche “Bekanntmachungen suchen” anklicken
Bundesland und dann Gericht einstellen
jetzt sehr wichtig: Detailsuche aktivieren
Aktenzeichen oder Schuldnername eingeben
“Suche starten” anklicken
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